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   BSG, 19.08.2020 - B 13 R 284/19 B   

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https://dejure.org/2020,30602
BSG, 19.08.2020 - B 13 R 284/19 B (https://dejure.org/2020,30602)
BSG, Entscheidung vom 19.08.2020 - B 13 R 284/19 B (https://dejure.org/2020,30602)
BSG, Entscheidung vom 19. August 2020 - B 13 R 284/19 B (https://dejure.org/2020,30602)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 19.08.2020 - B 13 R 284/19 B
    Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz (§ 43 SGB VI ) und ist - soweit umstritten gewesen - höchstrichterlich geklärt (vgl zuletzt BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - BSGE (vorgesehen) = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22).
  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines

    Auszug aus BSG, 19.08.2020 - B 13 R 284/19 B
    Deshalb kann auch bei einem solchen Beteiligten nicht darauf verzichtet werden, dass er einen Verfahrensfehler zumindest sinngemäß darlegt und ausführt, welche konkreten Punkte am Ende des Verfahrens noch für aufklärungsbedürftig gehalten wurden und welcher Beweismittel sich das Gericht bedienen solle, um die begehrte weitere Aufklärung herbeizuführen (Senatsbeschlüsse vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - juris RdNr 11 und vom 11.2.2015 - B 13 R 300/14 B - juris RdNr 8 ff; s auch BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 19.08.2020 - B 13 R 284/19 B
    Deshalb kann auch bei einem solchen Beteiligten nicht darauf verzichtet werden, dass er einen Verfahrensfehler zumindest sinngemäß darlegt und ausführt, welche konkreten Punkte am Ende des Verfahrens noch für aufklärungsbedürftig gehalten wurden und welcher Beweismittel sich das Gericht bedienen solle, um die begehrte weitere Aufklärung herbeizuführen (Senatsbeschlüsse vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - juris RdNr 11 und vom 11.2.2015 - B 13 R 300/14 B - juris RdNr 8 ff; s auch BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 300/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Anforderungen an eine

    Auszug aus BSG, 19.08.2020 - B 13 R 284/19 B
    Deshalb kann auch bei einem solchen Beteiligten nicht darauf verzichtet werden, dass er einen Verfahrensfehler zumindest sinngemäß darlegt und ausführt, welche konkreten Punkte am Ende des Verfahrens noch für aufklärungsbedürftig gehalten wurden und welcher Beweismittel sich das Gericht bedienen solle, um die begehrte weitere Aufklärung herbeizuführen (Senatsbeschlüsse vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - juris RdNr 11 und vom 11.2.2015 - B 13 R 300/14 B - juris RdNr 8 ff; s auch BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - juris RdNr 4) .
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