Rechtsprechung
BSG, 19.08.2020 - B 13 R 284/19 B |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,30602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB VI § 43
Rente wegen Erwerbsminderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 18.12.2017 - 3 R 432/17
- LSG Bayern, 06.11.2019 - 6 R 151/18
- BSG, 19.08.2020 - B 13 R 284/19 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Auszug aus BSG, 19.08.2020 - B 13 R 284/19 B
Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz (§ 43 SGB VI ) und ist - soweit umstritten gewesen - höchstrichterlich geklärt (vgl zuletzt BSG Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - BSGE (vorgesehen) = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22). - BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines …
Auszug aus BSG, 19.08.2020 - B 13 R 284/19 B
Deshalb kann auch bei einem solchen Beteiligten nicht darauf verzichtet werden, dass er einen Verfahrensfehler zumindest sinngemäß darlegt und ausführt, welche konkreten Punkte am Ende des Verfahrens noch für aufklärungsbedürftig gehalten wurden und welcher Beweismittel sich das Gericht bedienen solle, um die begehrte weitere Aufklärung herbeizuführen (Senatsbeschlüsse vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - juris RdNr 11 und vom 11.2.2015 - B 13 R 300/14 B - juris RdNr 8 ff; s auch BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - juris RdNr 4) . - BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei …
Auszug aus BSG, 19.08.2020 - B 13 R 284/19 B
Deshalb kann auch bei einem solchen Beteiligten nicht darauf verzichtet werden, dass er einen Verfahrensfehler zumindest sinngemäß darlegt und ausführt, welche konkreten Punkte am Ende des Verfahrens noch für aufklärungsbedürftig gehalten wurden und welcher Beweismittel sich das Gericht bedienen solle, um die begehrte weitere Aufklärung herbeizuführen (Senatsbeschlüsse vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - juris RdNr 11 und vom 11.2.2015 - B 13 R 300/14 B - juris RdNr 8 ff; s auch BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - juris RdNr 4) . - BSG, 11.02.2015 - B 13 R 300/14 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Anforderungen an eine …
Auszug aus BSG, 19.08.2020 - B 13 R 284/19 B
Deshalb kann auch bei einem solchen Beteiligten nicht darauf verzichtet werden, dass er einen Verfahrensfehler zumindest sinngemäß darlegt und ausführt, welche konkreten Punkte am Ende des Verfahrens noch für aufklärungsbedürftig gehalten wurden und welcher Beweismittel sich das Gericht bedienen solle, um die begehrte weitere Aufklärung herbeizuführen (Senatsbeschlüsse vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - juris RdNr 11 und vom 11.2.2015 - B 13 R 300/14 B - juris RdNr 8 ff; s auch BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - juris RdNr 4) .